Eurasische Wirtschaftsunion mit neuem Zollkodex

Am 1. Januar trat das Abkommen über den Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAG) vom 11. April in Kraft. Alle fünf Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion haben den Vertrag ratifiziert und der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Durchführungspläne der für ihr Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Verfahren übermittelt.

Wie die Zeitung Rosbalt vom Pressedienst der Eurasischen Wirtschaftskommission mitgeteilt wurde, bestanden die Hauptziele der Entwicklung des EAG-Zollkodex’ in der Schaffung einer einheitlichen Zollgesetzgebung und einer integrierten Zollregulierung sowie in der Implementierung von Informationstechnologien in die Strafverfolgung.

Der Zollkodex der EAG reguliert auch die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung des Systems der außenwirtschaftlichen Tätigkeit der Union. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören der Übergang zur elektronischen Zollanmeldung, die Kommunikation der Außenhandelsbeteiligten mit den Zollbehörden über das Internet und die Übertragung von Entscheidungsfunktionen auf die gesamte Lieferkette – von der Anmeldung bis zum Übergang in den zollfreien Verkehr.

Die Eurasische Wirtschaftskommission, ein ständig tagendes Gremium der Eurasischen Wirtschaftsunion, nahm ihre Arbeit am 2. Februar 2012 auf. Der EAWK gehören Vertreter aus Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Russland an. Die Beschlüsse der Kommission sind für die Ausführung in den Ländern der Union bindend.

[hub/russland.NEWS]

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