Gesundheitsministerium: Online-Verkauf von Alkohol nicht genehmigt

Das Gesundheitsministerium hat den Entwurf des Gesetzes über Verkaufsbeginn von Alkohol im Internet vom 1. Januar 2018 nicht genehmigt, berichteten Medien mit Bezug auf den stellvertretenden Minister, Dmitri Kostennikow.

Er wies bei der Rückrufaktion insbesondere daraufhin, dass beim Online-Handel von Alkoholika der Verkäufer die Ausweisdokumente des Käufers nicht wird verifizieren können. „Es ist möglich, dass gelieferte Ware nicht nur an den Käufer, sondern auch an jede Person gelangen kann. Die Möglichkeit sicherzustellen, dass der Käufer das Volljährigkeitsalter erreicht hat und der Verkäufer ein richtiges Ausweisdokument dafür bekommt, fehlt“, schreibt Kostennikow.

Darüber hinaus erinnert die Antwort des Gesundheitsministeriums daran, dass die vom Finanzministerium entwickelte Gesetzesvorlage der staatlichen Politik zur Reduzierung des Alkoholkonsums widerspricht. Bei der Legalisierung des Internetverkaufs von Alkohol besteht das Risiko, bereits bestehende Verbote vermehrt zu brechen und den Handel mit illegalem Alkohol zu erhöhen.

[hub/russland.NEWS]

Kommentare