Inlandsflüge: Mehrwertsteuer bleibt drei weitere Jahre bestehen

Die russische Regierung schlägt vor, die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge bis zum 31. Dezember 2020 beizubehalten. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde der Staatsduma vorgelegt und im Internet veröffentlicht. Nach geltenden Gesetzen unterliegen inländische Flüge bis zum 31. Dezember 2017 einer Mehrwertsteuer von zehn Prozent.

„Der Entwurf des Bundesgesetzes sieht die Verlängerung der Anwendungsdauer des Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 10 Prozent für die Erbringung von Dienstleistungen für den innerbetrieblichen Luftverkehr von Fluggästen und Gepäck bis zum 31. Dezember 2020 vor“, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage.

Nach Turbulenzen im Sommer dieses Jahres – der russische Charterflieger Vim Airlines musste den Betrieb einstellen – sollen Fluggesellschaften verstärkt Reserven und einen Versicherungsfonds anlegen. Die Einnahmen aus der Verlängerung der Besteuerung könnten dazu benutzt werden.

Die Zeitung Parlamentskaja Gazeta sieht in der Beibehaltung des Mehrwertsteuerprivilegs um drei weitere Jahre die Möglichkeit, für russische Bürger das Angebot im Inlandsflugverkehr zu erhöhen.

[hub/russland.NEWS]

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