Kartellbehörde: Offenbar Absprache zwischen Pharmahändler und Ministerium

Bei einer außerplanmäßigen Kontrolle des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) durch die Antimonopolbehörde (FAS) wurden Hinweise auf Verstöße gegen das Wettbewerbsgesetz gefunden, teilte die Zeitung Wedomosti unter Hinweis auf Informationen aus dem Ministerium mit.

Nach Angaben des Kartellamts, das diese Überprüfung bestätigte, hat wohl das MfG einem der größten Arzneimittelhändler des Landes, R-Pharm, einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil beim Medikamenteneinkauf verschafft und im Jahr 2017 an der Ausschreibung vorbei 19 staatliche Aufträge im Umfang von acht Milliarden Rubel vergeben.

Dabei handelt es sich um Präparate gegen den menschlichen Immunschwächevirus (HIV), gegen Hepatitis B und C, gegen multiresistente Tuberkuloseerreger sowie andere antivirale und antibakterielle Medikamente.

Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, müsste R-Pharm als unlauteres Unternehmen bei hinreichendem Verdacht sofort von der Teilnahme an der Ausschreibung von Staatsaufträgen ausgeschlossen werden, doch das sei bislang nicht geschehen.

[hh/russland.NEWS]

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