Kreditkarten: Russen sollen Bargeld in Geschäften abheben können

Banken und Zahlungsdienstleiter testen einen Service, der das Abheben von Bargeld mit Karte an Kassen von Geschäften ermöglicht. Bei einer der Optionen kann Bargeld nur durch einen Kauf abgehoben werden, bei der anderen ist man nicht an die Bezahlung von Ware gebunden, schreibt die Zeitung Wedomosti.

Insbesondere wird dieser Service von der Sberbank getestet. Die Kreditorganisation beabsichtige, den Dienst im zweiten Quartal dieses Jahres zu starten, hieß es aus dem Umfeld von Mitarbeitern der Bank. Die Sberbank selbst verweigerte einen Kommentar.

Laut dem Bericht wird die Möglichkeit der Einführung eines solchen Dienstes auch vom Bezahlsystem MasterCard untersucht, das bereits Tests mit mehreren Banken durchgeführt habe. Unter ihnen, laut Wedomosti, befinden sich die VTB und Standard Bank.

Unter Berufung auf eine Quelle, die der Standard Bank nahesteht, beschreibt die Zeitung, wie die MasterCard-Technologie funktioniert: Ein Kunde bezahlt für ein Produkt oder eine Dienstleistung mit seiner Bankkarte und fragt gleichzeitig den Kassierer nach der gewünschten Menge an Bargeld und gibt dann einen PIN-Code ein, den die Bank, die die Karte ausgestellt hat, genehmigt und dadurch den Einkauf und die Ausgabe von Bargeld genehmigt. Die beantragte Summe sei natürlich begrenzt. Ein offizieller Vertreter der Standard Bank weigerte sich, zu den Berichten über das Abheben von Bargeld an Supermarktkassen Stellung zu nehmen.

Laut Wedomosti hat die Sberbank eine Variante von MasterCard, gebunden an einen Kauf, und die andere, nicht an die Zahlung von Waren gebunden, getestet. Anschließend habe die Sberbank die letztere Version favorisiert, so der Gesprächspartner aus dem Umfeld der Bank. Auch die Sberbank weigerte sich zu kommentieren.

Die Pressestelle von der VTB berichtete, dass man über „die Möglichkeit der Verwendung dieser Technologie“ nachdenke, es jedoch „zu früh ist, über Details zu sprechen“.

Die  russische Antimonopolbehörde (FAS) informierte, dass MasterCard bei der Dienststelle angefragt habe, ob die Ausgabe von Bargeld im Einzelhandel mit der Gesetzgebung vereinbar sei, wenn auch die Waren mit der Karte bezahlt würden. Die FAS kam zu dem Schluss, dass bei sonst gleichen Bedingungen dadurch keine Einschränkung des Wettbewerbs vorläge.
[hub/russland/NEWS]

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