Krim: Übergangszeit für Winzer bis Ende 2019 verlängert

Der Übergangszeitraum für die Weinindustrie auf der Krim und in Sewastopol wurde bis zum 1. Januar 2020 verlängert, damit sich die Unternehmen besser an die neuen Gegebenheiten anpassen können. Die Duma nahm die entsprechenden Änderungen des Gesetzes über den Umsatz von Alkoholprodukten in der dritten Lesung an.

Dmitri Belik, Mitglied des Duma-Kontrollausschusses, sagte dem Parlamentarischen Anzeiger, dass die Übergangszeit für Krim-Winzer am 1. Januar 2018 innerhalb der geltenden Gesetzgebung ausläuft, diese aber noch nicht ausreichend Zeit hatten, sich an die neuen Bedingungen anzupassen.

„In dem festgesetzten Zeitrahmen haben sich die Weingüter von Sewastopol und der Krim noch nicht in die russischen Realitäten einarbeiten können und sich deshalb in einer schwierigen Situation befunden. Es bestand die Gefahr, die Produktion einzustellen und Tausende von Mitarbeitern in den unbezahlten Urlaub zu schicken“, erklärte der Abgeordnete.

Die Behörden der Krim und die Winzer werden zwei zusätzliche Jahre erhalten, um die Übergangsprozesse bei der Herstellung, Abfüllung und dem Verkauf von Wein abzuschließen.

Belik erinnerte daran, dass nach der Rückkehr der Krim und Sewastopols nach Russland der Weinbau als wichtiger Wirtschaftszweig der Halbinsel „alle Abstufungen einer Übergangszeit in vollem Umfang bekommen habe“.

Neben der Verlängerung der Übergangsfrist sieht das verabschiedete Gesetz eine Reihe von Änderungen vor, die den Alkoholverkauf während der Fußballweltmeisterschaft 2018 sowie die Produktkennzeichnung beeinflussen werden. Separat gibt es Änderungen, die die Vorschriften auf dem Territorium der Krim und von Sewastopol regeln.

Insbesondere haben die Weinbauern der Halbinsel während der Übergangszeit das Recht, mit ganz oder teilweise gemieteter Technik zu arbeiten. Gleichzeitig ist es möglich, Wein mit einer geschützten geografischen Angabe oder mit einem geschützten Namen für den jeweiligen Herkunftsort zu produzieren.

[hub/russland.NEWS]

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