Mindestlohn wird ab 1. Mai auf Existenzminimum angehoben

Der Mindestlohn wird ab dem 1. Mai 2018 auf das Existenzminimum angehoben. Die Duma verabschiedete das entsprechende Gesetz in zweiter Lesung am 15. Februar. Die Initiative kam von Präsident Wladimir Putin. Zuvor war geplant, den Mindestlohn erst ab 2019 auf das Existenzminimum zu erhöhen.

Der monatliche Mindestlohn lag bisher in Russland mit 9.500 Rubel (etwa 139 Euro) unter dem staatlich festgelegten Existenzminimum von 11.000 Rubel (etwa 161 Euro). Eine Bezahlung unterhalb des Existenzminimums sei ungerecht und verzerre den Arbeitsmarkt, so Putin. Ab Mai solle der Mindestlohn nicht mehr unter das Existenzminimum fallen.

Ab dem 2. Quartal 2018 wird das Existenzminimum der arbeitsfähigen Bevölkerung bei 11.163 Rubel liegen. Der Betrag fällt bei Kindern (10.160 Rubel) und Rentnern (8.506 Rubel) niedriger aus. Von der Angleichung seien rund vier Millionen Arbeitnehmer betroffen.

Das russische Arbeitsministerium errechnete, der russische Haushalt 2018 müsse insgesamt rund 26,2 Milliarden Rubel (etwa 385 Millionen Euro) aufbringen, um die Angleichung zu finanzieren. Im Jahr 2019 könnten die Gesamtausgaben sogar auf 43,9 Milliarden Rubel (645 Millionen Euro) ansteigen.

Die aktuelle wirtschaftliche Lage begünstige diese Entscheidung. Bisher hätten Defizite im Haushalt zu einer Verzögerung geführt, heißt es aus der Duma.

Der Änderungsantrag von Wladimir Schirinowski, den Mindestlohn auf 20.000 Rubel (etwa 282 Euro) zu erhöhen, wurde abgelehnt.

[hub/russland/NEWS]

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