Moskauer Gericht lehnt Einstweilige Verfügung im Gasturbinenstreit ab

Ein Moskauer Gericht hat den Antrag der Firma Siemens auf eine Einstweilige Verfügung im Gasturbinenstreit abgelehnt. Dafür gebe es keine „rechtliche und dokumentarische Grundlage“. Termin für eine erste Anhörung im Prozess ist der 18. September.

Siemens hatte beantragt, die vier auf die Krim gelieferten Gasturbinen zu beschlagnahmen und ihre Inbetriebnahme zu untersagen.

Besagte vier Turbinen waren von Siemens für ein Projekt auf der südrussischen Halbinsel Taman bestimmt. Vertragspartner von Siemens war die staatliche Firma TPE (Techpromexport). Aufgrund der EU-Sanktionen ist es untersagt, dass Firmen der EU mit Firmen der Krim Geschäfte machen.

TPE bot in 2016 Siemens an, die Turbinen zurückzukaufen, was Siemens ablehnte. TPE verkaufte die Turbinen darauf an ein anderes russisches Unternehmen, das sie mit russischen Teilen umbaute und auf die Krim lieferte, so die Darstellung von russischer Seite.

[hmw/russland.NEWS]

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