OLG-Düsseldorf hebt alle Beschränkungen für OPAL-Pipeline auf

Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat beschlossen, alle Beschränkungen der Versteigerung von OPAL-Gasleitungskapazitäten aufzuheben, sagte die Pressesprecherin der deutschen Gaspipeline-Betreiberin Tatjana Bernert am Freitag.

„Wir können bestätigen, dass das OLG Düsseldorf alle Verfügungen über Aussetzung von OPAL-Auktionen aufgehoben hat und die OPAL-Gastransport GmbH & Co KG alle verfügbaren Kapazitäten in monatlichen und jährlichen Auktionen versteigern wird“.

Die OPAL-Gaspipeline in Deutschland ist eine innerdeutsche Erweiterung der Nord Stream-Gaspipeline und besteht seit 2011. Ihre Kapazität beträgt 36 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr.

Sie schließt an die Nord Stream bei Lubmin im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns an und führt in Richtung Süden durch die Bundesländer Brandenburg und Sachsen. Sie verbindet die Nord Stream mit der deutsch-tschechischen Grenze im Endpunkt bei Olbernhau/Brandov. Dort besteht Anschluss an die Transgas-Pipeline, die aus der Ukraine via Tschechien kommt sowie an die STEGAL nach Sachsen und Thüringen, die wiederum Verbindungen zur MIDAL und JAGAL hat.

Gazprom Export und verbundene Unternehmen durften seit der Inbetriebnahme der Opal nur 50 Prozent der Kapazität nutzen. So hatten es Bundesnetzagentur und EU-Kommission 2009 entschieden. 2016 hatte die deutsche Regulierungsbehörde mit Opal Gastransport sowie Gazprom Export einen Vergleichsvertrag geschlossen, der eine Nutzung der verbleibenden 50 Prozent auch durch Gazprom ermöglichte.

Gegen die Zustimmung der Kommission hatten die deutsche Tochtergesellschaft des polnischen Gaskonzerns PGNiG, PGNiG Supply & Trading (PST), PGNiG selbst und der polnische Staat Beschwerde beim EuG eingelegt. Das EuG hatte daraufhin im Dezember die Zustimmung der Kommission vorläufig ausgesetzt. Diese Aussetzung wurde wieder aufgehoben. PST hatte zusätzlich beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen den Vergleichsvertrag der Bundesnetzagentur eingelegt.

Am 11. Oktober hat das OLG in mündlicher Verhandlung nun entschieden, dass PST kein einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden sollte und der Vergleichsvertrag bis zur Verhandlung in der Hauptsache nicht wieder aufgehoben wird. In der Hauptsache soll bis Mitte 2018 entschieden werden.

[hmw/russland.NEWS]

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